Warum gibt es gesetzliche Bestimmungen zum Umgang mit Drogen?
Drogen gefährden Leben, Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Drogenabhängigen. Abhängige sind, wie alle anderen Menschen auch, Mitglieder einer großen Gemeinschaft, der Gesellschaft. Je mehr Abhängige in der Gesellschaft existieren, umso stärker wird das Zusammenleben in der Gesellschaft, werden ihre für das Gemeinwohl aufgestellten Normen gestört. Dies besonders durch die Folgen des sozialen Abstiegs der Abhängigen, vor allem durch Drogen- und Beschaffungskriminalität sowie hohe Sozial- und Rehabilitationskosten.
Drogenabhängigkeit ist eine Krankheit und kann therapiert werden.
Dies ist aber mit sehr hohen Kosten für die Therapie, weniger für die Entgiftung, aber umso mehr für die Entwöhnung, für die Durchführung von Substitutionsprogrammen (Gabe sauberer legaler Ersatzdrogen, z.B. Methadon unter ärztlicher Kontrolle, Lösung aus dem kriminellem Milieu, Resozialisierung etc.) und die damit verbundene notwendige soziale und sozialpsychologische Betreuung verbunden. Deshalb schützt sich die Gesellschaft durch Aufstellen von Normen und Gesetzen für den Umgang mit und vor dem Missbrauch von legalen und illegalen Drogen.
Illegale Drogen unterliegen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit einem generellen Verbot.
Nationale und internationale Gesetze und Bestimmungen zum Umgang mit Drogen sind z. B.
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Aufgrund neuer Erkenntnisse und internationaler Empfehlungen werden diese Gesetze und Übereinkommen (Konventionen) von Zeit zu Zeit überarbeitet und den neuen Bedingungen, z.B. durch die illegale Entwicklung und Verbreitung synthetischer Drogen, angepasst. Dies erfolgt mit den sogenannten „Betäubungsmittel-Änderungsverordnungen“ (BtMÄndV). So wurden z.B. mit der 15. BtMÄndV im März 2002 der Wirkstoff GHB des „Liquid Ecstasy“ sowie der Wirkstoff Zolpidem des vermehrt missbräuchlich benutzten und zunehmend als Ursache von Verkehrsunfällen auftretenden Schlafmittels „Stilnox“ in das BtMG aufgenommen.
In Deutschland kann z.B. der Bundesgesundheitsminister durch Verfügung neue, als gefährlich erkannte Substanzen (z.B. neue Designer-Drogen, Medikamentenwirkstoffe bei plötzlich vermehrt auftretendem Missbrauch) vorläufig für 1 Jahr den Bestimmungen des BtMG unterwerfen, so dass der Verbreitung dieser Stoffe rechtzeitig auch in rechtlicher Hinsicht entgegnet werden kann. Hierdurch hat der Gesetzgeber ausreichend Zeit, die endgültige Unterstellung unter das BtMG zu prüfen und zu veranlassen. So war es z.B. möglich, der Verbreitung der neuen Ecstasy-Drogen BDB und MBDB schnell wirksam etwas entgegen zusetzen.
Jugendschutzgesetze und -verordnungen enthalten spezielle Bestimmungen über die Abgabe der legalen Drogen Alkohol und Nicotin (Tabak) an Jugendliche.
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