Herkunft XTC-Drogen sind synthetische Drogen vom Amphetamin-Typ. Sie werden in illegalen Laboren aus Chemikalien und z.T. auch natürlichen Grundstoffen (z.B. Safrol) hergestellt. Da ihre chemische Struktur beliebig verändert und den Marktbedingungen (Szene) angepasst werden kann, bezeichnet man sie auch als DESIGNER-DROGEN” ECSTASY light: Ersatzstoffe (Surrogate) auf überwiegend pflanzlicher Basis XTC-analog in Form von Pillen, Tabletten, Kapseln auf der Szene. Die Bezeichnung ist offensichtlich bewusst in Anlehnung an marktübliche Light-Produkte wie COLA-light etc. gewählt, um Legalität und Ungefährlichkeit zu suggerieren. Liquid Ecstasy: siehe folgendes Kapitel
Wirkstoffe XTC-Drogen: Amphetamin und seine Derivate, bei denen die Kohlenstoffatome 3 und 4 des Phenylringes mit einer Methylendioxy-Gruppe (-O-CH2-O-) verbunden sind. Anstelle der chemischen Bezeichnungen werden meist Buchstabenkombinationen benutzt, z.B. MDA für 3,4-Methylendioxyamphetamin. Hauptvertreter: MDA, MDMA, MDE, BDB, MBDB. ECSTASY light: Ersatzstoffe (Surrogate) auf pflanzlicher Basis (z. B. Guaraná, Ephedrin) auch mit Zusätzen synthetisch hergestellter z.T. anregender (Coffein), u.U. halluzinogener Wirkstoffe (z. B. Myristicin) und spezieller Aminosäuren (Taurin, Phenylalanin u.a.). Hauptvertreter: Herbal Ecstasy, Pulse, Trance (T1 u. T2), Cloud 9.
Szeneformen und Applikation XTC-Drogen werden fast ausschließlich in Form von Tabletten bzw. Pillen angeboten. Vereinzelt werden auch Pulver gehandelt; meist MDE oder Zubereitungen (E-Teile) in Gelatinekapseln oder Tütchen. Üblich ist die orale Einnahme (Einwerfen) analog normalen Tabletten bzw. analog den halluzinogenen Trips vom LSD-Typ. Zusammensetzung und Wirkstoffgehalte sowie Form, Farbe, Logo und Abmessungen weisen ebenso wie die Bezeichnungen z.T. große Unterschiede auf. Die Bezeichnung ECSTASY suggerierte dem Käufer ursprünglich, dass er eine Zubereitung mit dem Wirkstoff MDMA, MDA und/oder MDE erwirbt und konsumiert. Inzwischen wird auch normales SPEED (Amphetamin und Methamphetamin) sowie MBDB als XTC gedealt; als Falsifikate LSD, Psilocybin, PCP; Ephedrin, Coffein einzeln und / oder in Gemischen.
Szenebezeichnungen (ausgewählte Beispiele) Adam, Adam & Eve, Birds, Bulls, Dino, Dollar, Eva, E, Feuerstein, Frosch, Käfer, Kleeblatt, Love Pill, Pilz, Smiley, Snowball, VIP.
Wirkstoffgehalte / Dosen In den Tabletten (100 – 300 mg) schwankt der Gehalt zwischen ca. 1 bis max. 100 %, meist 20 – 50 %. Die Rauschdosen liegen, subjektiv und stoffabhängig unterschiedlich, etwa bei 75 – 150 mg. Als “Äußerst gefährliche Dosis " (ÄGD) mit evtl. tödlichem Ausgang gelten allgemein einmalige XTC-Aufnahmen über 500 mg.
Abhängigkeit und Toleranz Nur psychische Abhängigkeit. Die starke körperliche Symptomatik (Überhitzung, Krämpfe) ist Folge direkter Substanzwirkungen, insbesondere auf den Serotoninstoffwechsel. Toleranzentwicklung mit Dosiserhöhung nach längerer Missbrauch; Rückbildung nach Absetzen der Droge erst nach Wochen (bei LSD z. B. schon nach Tagen).
Wirkungsprofil Vordergründig gefühlsstimulierende Wirkung mit Öffnung von Psyche und Persönlichkeit nach außen (kommunikativer Aspekt). Erlebnisse werden intensiviert, Hemmungen abgebaut, Emotionen betont (Konsumziel!; Namen: Entactogene, recreational drugs, love drugs). Halluzinogene Wirkungen erst bei Hochdosen oberhalb 150 mg.
Gefahren akut: Down- oder Katerzustände, depressive Stimmungslagen; chronisch: erhöhte Suicidneigung, Psychosen, Hirnschäden; körperlich: Überhitzung, Entwässerung, Hitzschlag, Herz-, Leber- und Nierenschäden bis hin zum Organversagen mit evtl. Tod.
Erkennung (unspezifisch) Konsument/akut: Hitzegefühl, Durst, Atembeklemmung, Prickeln im Körper, Versteifungsgefühle in Nacken und / oder Armen, Kaumuskelkrampf; morphologisch: Form, Farbe, Aussehen, geprägte Logos; Schnelltest: Farbreaktionen auf nass- und immunchemischer Basis; Stoff/Urin/Schweiß: diverse immunchemische Verfahren, • tragbare IMS-Geräte (Ionenmobilitätsspektrometrie), Ja/Nein-Aussagen in ca. 1-2 Minuten.
Rechtslage Nicht verkehrs- und verschreibungsfähige (illegale) Substanzen gemäß BtMG und den ergänzenden Änderungs-Verordnungen (bisher: 1. – 21. BtMÄndV).
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