Hintergrund Seit Mitte der 90er Jahre ist ein neuer Trend auf der Szene zu beobachten. Unter dem Motto „ Weg von der Chemie – hin zur Natur“ wird von einem Teil der jungen Konsumenten auf pflanzliche Drogen, bezeichnet als „Bio-Drogen, die zum Teil in Deutschland bzw. Europa heimisch sind, zurückgegriffen. Neben heimischen Pflanzen und Pilzen werden auch über den einschlägigen Versandhandel beziehbare Saaten und/oder Anzuchten bezogen. Bevorzugt werden stimulierende und halluzinogene pflanzliche Produkte konsumiert, einschließlich der aus der Vorzeit überlieferten sogenannten „Hexenrezepte“. Ebenso kommen pflanzliche Produkte auf die Szene, die bisher meist in tropischen und weit entfernten Regionen überwiegend von Einheimischen unter streng rituellen und/oder religiösen Voraussetzungen konsumiert wurden.
Zu Rauschzwecken konsumierte Pflanzen / Pilze (Beispiele)
Datura-Arten Stechapfel und Engelstrompete: Halluzinogene Gefährliche Inhaltsstoffe: Die Alkaloide Hyoscyamin, Atropin und Scopolamin (bei der Engelstrompete bis 80 % !) Giftige Pflanzenteile: alle Teile, besonders Blätter, Samen, Wurzeln Gefährliche Anwendungen: Tees, Aufgüsse, Extrakte, „Hexensalben“, Zusätze zu Zigaretten und Joints. Wirkungen: Erregung bis Heiterkeit, Halluzinationen (Konsumziel!), weite Pupillen, Sehstörungen, Hautreizungen, Herz-Kreislauf-Kollaps, Atemlähmung/Tod ähnlich wirkende weitere Pflanzen: Bilsenkraut, Alraune, Rauschbeere
Ephedra-Arten: Stimulantien Ma Hung und Meerträubel Gefährliche Inhaltsstoffe: Das Alkaloid Ephedrin und Abkömmlinge, wie Nor- und Norpseudoephedrin, zwischen 0,5 und etwa 3 % in der frischen Pflanze; Giftige Pflanzenteile: alle Teile, besonders die Blätter (frisch und getrocknet) Gefährliche Anwendungen: Tees und Aufgüsse („Mormonentee“), Zusätze zu Zigaretten und Joints, in der sogenannten „Blubber“ (eine Art Wasserpfeife). Wirkungen: Erregung und Stimulation als Konsumziel, als unangenehme und gefährliche Nebenwirkungen können weite Pupillen, erhöhter Puls, Herzrasen bis Tachycardie, extreme Unruhe und Wahrnehmungsstörungen auftreten. Gefahr für Straßenverkehr!
Psilocybe- und Fliegenpilze: Halluzinogene Gefährliche Inhaltsstoffe: Die Alkaloide Psilocin/Psilocybin sowie Muscimol und Ibotensäure psychoaktive Stoffe, Acetylcholin und Muscarin als toxische; Giftige Pflanzenteile: die Pilzkörper, frisch und getrocknet; Gefährliche Anwendungen: Kauen der gehäuteten Pilzkörper, frisch und getrocknet, z. T. auch Rauchen getrockneter Pilze. Wirkungen: Schwindel, Koordinationsstörungen, Halluzinationen als Konsumziel, als unangenehme und gefährliche Nebenwirkungen können, speziell bei Fliegenpilzen, Übelkeit, Magen-Darm-Probleme incl. Erbrechen und Durchfall sowie Atemlähmung auftreten.
Weitere häufig genutzte Pflanzen - Ausblick Ayahuasca, Bilsenkraut, Colanuss, Catmint, Damiana, Galagant, Ginseng, Guarana, Gotu Kola, Goldmohn, Helmkraut, Hydrocotyle, Ingwer, Johanniskraut, Kalmus, Kava Kava, Krötensekrete (bufoteninhaltig!), Muskatnuss, Mohn, Muria Puama, Passionsblume, Prunkwinde, Wermut (Absinth), Woodrose, Zwergpalme u. a. Überwiegend werden sie als Tees oder Aufgüsse, als Extrakt oder getrocknet und pulverisiert oral aufgenommen bzw. geraucht. Pulverisierte Produkte sind wesentlicher Bestandteil des Herbal Ecstasy.
Zum Teil sind Produkte Inhalt von Aphrodisiaka. Die Beschaffung der Bio-Drogen kann einfach über Kataloge, das Internet oder durch Bestellung/Kauf in den inzwischen häufig angesiedelten einschlägigen Headshop-ähnlichen Geschäften erfolgen. Gefahren bestehen ganz wesentlich durch ungenügendes Wissen um die Wirkungen der Inhaltsstoffe, insbesondere auch Dosis-Wirkungs-Probleme, so dass es häufig zu z.T. kritischen Vergiftungen kommt (schon mehrere Todesfälle in Deutschland durch Tollkirsche- und Engelstrompeten-Zubereitungen!). Über die neurotoxische Wirkung wiederholten Absinth-Konsums sind sich die wenigsten User klar! Auch das Führen eines Autos nach Konsum dieser von den zumeist jungen Konsumenten als ungefährlich angesehenen Zubereitungen von Pflanzen/Pilzen mit psychoaktiven Inhaltsstoffen wird häufig zur Gefahr vor allem für die anderen Verkehrsteilnehmer.
Rechtslage Pflanzen, Pflanzenteile und Zubereitungen, die mit dem Ziel der Rauschwirkung gesammelt und angewandt werden, unterliegen den Strafbestimmungen des BtMG!
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